Ein Reisegewerbe liegt vor, wenn jemand gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben,
Die Ausübung eines Reisegewerbes ist regelmäßig erlaubnispflichtig (Reisegewerbekarte).
An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt), in der Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben beziehungsweise der Betrieb seinen Sitz hat oder haben wird.
Für die Reisegewerbekarten für Ausländer sind die Ordnungsämter der Kreise beziehungsweise kreisfreien Städte als Kreisordnungsbehörden zuständig.
Weiterführende Informationen (extern):
ReisegewVwVTravel GewVwV
Derzeit fallen 60,00 Euro gemäß Anhang der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren für die Erteilung oder Entfristung einer Reisegewerbekarte an.