Veranstaltungen am oder im Wasser (Hafengebiet) bedürfen einer vorherigen Genehmigung.
An die örtlichen Hafenbehörden (Hafenamt).
Es wird empfohlen, Genehmigungen für Veranstaltungen frühestmöglich zu beantragen.
Anträge können formlos gestellt werden.
Im Einzelfall können Gebühren erhoben werden. Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Hafenbehörde.