Auf Antrag erhält jede Person Auskunft über die im Gewerbezentralregister eingetragenen Verstöße gegen gewerberechtliche Bestimmungen und rechtskräftige Bußgeldentscheidungen wegen gewerberechtlicher Verstöße, soweit sie ihre Person oder den Gewerbebetrieb betreffen.
Der Antrag auf Auskunft kann:
Die häufigsten Arten einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister sind
Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister wird vom Bundeszentralregister in Bonn ausgestellt.
Privatpersonen: An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Gewerbeabteilung) Ihres Wohnsitzes.
Juristische Personen: An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, in derern Bereich der Firmensitz (Ort der Eintragung im Handelsregister) liegt.
Im Online-Portal des Bundesamtes für Justiz (BfJ) können Sie auch online einen Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister stellen.
Weiterführende Informationen (extern):
BfJ - Online-Antrag auf Auskunft aus dem GewerbezentralregisterBfJ - Online application for information from the Business Central Register
Weitere Informationen zur Auskunft aus dem Gewerbezentralregister finden Sie auch auf den Seiten des Bundesamtes für Justiz (BfJ).
Weiterführende Informationen (extern):
BfJ - Auskunft aus dem GewerbezentralregisterBfJ - Information from the Central Register of Trade
Die Erstellung durch das Bundeszentralregister dauert rund 2-3 Wochen.
Bei Beantragung sind Gebühren in Höhe von 13,00 Euro zu entrichten.
§§ 149 ff. Gewerbeordnung (GewO).